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Kursinformationen |
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Reisebedingungen 1. Teilnehmerkreis Jeder kann an den Veranstaltungen des Bildungswerkes teilnehmen, wenn er mindestens 16 Jahre alt ist und für die jeweilige Veranstaltung nach der konkreten Leistungsbeschreibung keine subjektive oder objektive Teilnahmebeschränkung angegeben ist. 2. Anmeldung / Bestätigung a) Die Anmeldung soll schriftlich auf dem Vordruck des Bildungswerkes vorgenommen werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem/der oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. An die Anmeldung ist der Anmeldende drei Wochen gebunden. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom Bildungswerk schriftlich bestätigt worden ist. b) Die Leistungen des Bildungswerkes richten sich nach der Buchung zu Grunde liegenden aktuellen Leistungsbeschreibungen sowie den dem Teilnehmer überlassenen Reiseunterlagen und diesen Bedingungen. c) Die zur Erfüllung der ausgeschriebene Leistungen notwendigen Transfers vor Ort sind, außer bei eigener Anreise, im Preis enthalten. d) Witterungsbedingte Kürzungen der Leistungen bleiben vorbehalten. 3. Zahlung des Reisepreises / Lehrgangsgebühr a) Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 10%, jedoch höchstens EUR 250,-- pro Teilnehmer zu leisten. Bei Gruppen ab 15 Personen beträgt die Anzahlung pro Person EUR 25,--, jedoch nicht mehr als 10% des Reisepreises. b) Die Restzahlung darf vom Bildungswerk nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 Abs. 3 DGB erfolgen. Sie wird fällig, wie dies im Einzelfall vereinbart ist. c) Sollte keine Vereinbarung getroffen worden sein, wird sie fällig, wenn -die Reise nicht mehr aus den in Ziffern 6. b und c genannten Gründen abgesagt werden kann und -dem Anmelder/Teilnehmer ein Sicherungsschein im Sinne von § 651 Abs. 3 DGB übergeben wird. 4. Umbuchung und Ersatzbefugnis a) Bis zum 35. Tag vor Reiseantritt kann der Teilnehmer gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von EUR 25,-- eine Umbuchung vornehmen. Das Bildungswerk ist danach nicht mehr verpflichtet, Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers entgegenzunehmen. In diesen Fällen wird dem Teilnehmer an heimgestellt, den Reiserücktritt nach Maßgabe der vorstehenden Klausel zu erklären und gegebenenfalls die Neuanmeldung einer anderen Reise vorzunehmen. b) Der Reiseteilnehmer kann bis zum Reiseantritt verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Eintritte eines Dritten sind neben eventuellen zusätzlichen Kosten gemäß Ziffer 1 dieser Bedingungen pauschale Gebühren in Höhe von EUR 25,-- sofort fällig, für diese und den Reisepreis haften der Reiseteilnehmer und der Dritte als Gesamtschuldner. |
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